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Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht

Kurz und Knapp:

In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Sie vertreten und all Ihre Angelegenheiten regeln darf, sollten sie selbst einmal geschäftsunfähig werden.

Eine gerichtliche Betreuung wird so vermieden. Die Vorsorgevollmacht ist Ausgangspunkt und Basis einer jeden Risikoabsicherung, da ohne eine solche zum Beispiel nicht klar ist, wer wie über Ihr Vermögen (und damit auch ggf. Versicherungsleistungen) verfügen darf, sollten Sie selbst einmal geschäftsunfähig werden. Auch Ihre nächsten Angehörigen sind auf eine solche Vollmacht angewiesen, wenn sie ohne gerichtliche Kontrolle rechtsverbindliche Entscheidungen für Sie treffen wollen.

Gerne berate ich Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht.

Lesen Sie dazu auch den Beitrag "Betreuungsverfügung" und "Sorgerechtsverfügung". In Zusammenarbeit mit der Jura Concept GmbH.

Für Rückfragen und Beratung erreichen Sie mich unter kontakt@m-burkert.de

- Kategorie : Allgemein , Vorsorge- und Betreuungsrecht