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Die Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung

Kurz und Knapp:

In wenigen Ausnahmefällen kann – trotz Vorsorgevollmacht – die Anordnung einer Betreuung notwendig werden. Um zu vermeiden, dass ein anonymer Berufsbetreuer bestellt wird, sollten Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer die ggf. erforderliche Betreuung ausüben soll.

Gerne berate ich Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht.

Lesen Sie dazu auch den Beitrag "Vorsorgevollmacht" und "Patientenverfügung". In Zusammenarbeit mit der Jura Concept GmbH.

Für Rückfragen und Beratung erreichen Sie mich unter kontakt@m-burkert.de

- Kategorie : Allgemein , Vorsorge- und Betreuungsrecht