Kurz und Knapp: In einer Sorgerechtsverfügung können Sie bestimmen, wer das Ihnen zustehende Sorgerecht betreffend Ihre Kinder ausüben soll, sollten Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sein.
Gerne berate ich Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag "Vorsorgevollmacht" und "Patientenverfügung". In Zusammenarbeit mit der Jura Concept GmbH.
Für Rückfragen und Beratung erreichen Sie mich unter kontakt@m-burkert.de