Kurz und Knapp: In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden wollen, falls Sie nicht mehr eigenverantwortlich entscheiden können.
Sie können beispielsweise festlegen, dass lebensverlängernde Maßnahmen in aussichtlosen Krankheitssituationen nicht mehr durchgeführt werden sollen.
Gerne berate ich Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag "Vorsorgevollmacht" und "Sorgerechtsverfügung". In Zusammenarbeit mit der Jura Concept GmbH.
Für Rückfragen und Beratung erreichen Sie mich unter kontakt@m-burkert.de