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Oft vergessen: Der "Digitale Nachlass"

Oft vergessen: Der "Digitale Nachlass"

Der tägliche "Ärger" mit den Cookie-Bannern gibt einen ersten Hinweis: Wir hinterlassen Spuren im Internet. Mit der Einrichtung von Konten für Onlineshops, YouTube-Accounts, E-Mail-Konten, Blogs, Foren und vielen weiteren Websites verteilen wir unsere Daten im Netz und meistens bleiben diese über unseren Tod hinaus erhalten. Denn nicht immer erlischt mit dem Tod ein Nutzerkonto (wenn der Betreiber davon überhaupt Kenntnis erlangt).

Der Digitale Nachlass ist ein Teil der Erbmasse. E-Mails und andere digitale Erzeugnisse sind weiter im Netz und könnten in fremde Hände gelangen.

Daher ist eine umfangreiche Liste zu erstellen, die alle notwendigen Details zu vorhandenen Konten beinhaltet. Dazu gehören vor allem Logins und Passwörter. Zusätzlich sollte man zu Lebzeiten festlegen, was mit den Konten und digitalen Erzeugnissen passieren soll. Sinnvoll ist auch hier die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist. 

Die Erstellung ein Vorsorgevollmacht ist bequem im Rahmen einer telefonischen Beratung oder per Video-Call (Zoom, Facetime etc.) möglich. 

Für Rückfragen und Beratung erreichen Sie mich unter kontakt@m-burkert.de

- Kategorie : Allgemein , IT-Recht , Vorsorge- und Betreuungsrecht