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Wohin mit dem Waffenschrank-Schlüssel?

Wohin mit dem Waffenschrank-Schlüssel?

Wohin mit dem Schlüssel für den Waffenschrank?

§ 36 WaffG und § 13 AWaffV regelt die Aufbewahrung von Schusswaffen und gibt Behörden und Waffenbesitzern eine grundlegende Richtlinie. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 05.07.2017 muss ein Bestandsschutz beachtet werden, für den andere Regelungen gelten.

EINE ZUSAMMENFASSENDE ÜBERSICHT GIBT ES HIER VON DER POLIZEI NRW. 

Warum ist die Aufbewahrung von Schusswaffen so wichtig? Es kann zu einem Widerruf der Zuverlässigkeit führen, wenn im Rahmen der Erteilung einer Waffenerlaubnis nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen! Das heißt im Klartext: Wer mit Waffen und Munition unsachgemäß oder nicht vorsichtig umgeht oder diese nicht sorgfältig verwahrt, besitzt nicht die erforderliche Zuverlässigkeit!

Wohin also mit dem Schlüssel für einen Waffenschrank? In die Schublade? In die Hosentasche? 

Das OVG Münster mit dem Urteil vom 30.08.2023, Az. 20 A 2384/20 sorgt für Klarheit: 

"Denn die Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht."

Der Schlüssel zu einem Waffenschrank ist folglich genauso zu sichern wie die zu schützenden Gegenstände (hier = Waffen und Munition). 

Der sicherste Aufbewahrungsort ist damit ein identischen Schrank oder Tresor mit Zahlenschloss. Der Code für den Waffenschrank darf übrigens nicht das eigene Geburtsdatum oder das eines Familienmitgliedes sein. Denn dieser Code ist für Dritte zu leicht zu erraten und damit hat man ebenfalls sorgfaltswidrig gehandelt (daraus folgt die Unzuverlässigkeit) (siehe dazu VGH München, Beschluss vom 20.04.2023, Az. 24 CS 23.495). 

Jeder Waffenbesitzer kann nun nicht mehr sagen, dass er das nicht wusste. Denn diese Rechtsprechung muss von jedem Waffenbesitzer beachtet werden! 

- Kategorie : Allgemein