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Weihnachtsgrüße und Datenschutz

Weihnachtsgrüße und Datenschutz

Wie werden Weihnachtsgrüße dem Datenschutz gerecht?

Ob per Post oder per E-Mail - Weihnachtsgrüße gehören zum guten Ton oder sind Tradition bei vielen Unternehmen.

Als eine Form der Werbung besteht bei Weihnachtspost grundsätzlich ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen, welches auf Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO gestützt werden kann. Kundinnen und Kunden rechnen mit dem Erhalt und manche freuen sich vielleicht auch über Weihnachtspost. Ein Unternehmen möchte sich auch auf diesem Weg bei den Geschäftspartnern bedanken und eine schöne Weihnachtszeit wünschen.

Es ist in dem Zusammenhang jedoch zu beachten, dass bei der Erhebung personenbezogener Daten die betroffene Person über den Nutzungszweck informiert wurde (hier Werbung!). Enthält die Weihnachtspost dann noch den Hinweis, dass man dieser Art der Kontaktaufnahme auch widersprechen kann, so steht dem Versand nichts im Wege. Hat der Empfänger bereits widersprochen, sollte allerdings auf den Versand von Weihnachtspost verzichtet werden.

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schreiben Sie mir eine Mail an kontakt@m-burkert.de

- Kategorie : Allgemein , Datenschutz