ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent

Vorsorgeverfügungen - ein Überblick

Vorsorgeverfügungen - ein Überblick

Vorsorgeverfügungen - Es ist keine Frage des Alters!

Jeder volljährige Mensch sollte daher einmal über dieses wichtige Thema nachdenken und ggf. entsprechende Regelungen treffen. Es ist nämlich ein Irrglaube, dass der Ehepartner, erwachsene Kinder, Eltern oder sonstige nahe Angehörige automatisch alle wichtigen Entscheidungen treffen dürfen. Sollten Sie selbst keine Regelungen getroffen haben, ist zwingend ein Betreuer durch das Betreuungsgericht zu bestellen. Selbst Ihre nächsten Angehörigen würden in einem solchen Fall wie fremde Personen behandelt. Ggf. würde sogar ein fremder Betreuer bestellt werden. Wollen Sie sicherstellen, dass Ihre Vertrauenspersonen frei von Einschränkungen und ohne gerichtliche Kontrolle für Sie tätig werden dürfen, so sollten Sie vorsorgen und entsprechende Vorsorgeverfügungen erstellen.

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Sie vertreten und all Ihre Angelegenheiten regeln darf, sollten sie selbst einmal geschäftsunfähig werden. Eine gerichtliche Betreuung wird so vermieden. Die Vorsorgevollmacht ist Ausgangspunkt und Basis einer jeden Risikoabsicherung, da ohne eine solche zum Beispiel nicht klar ist, wer wie über Ihr Vermögen (und damit auch ggf. Versicherungsleistungen) verfügen darf, sollten Sie selbst einmal geschäftsunfähig werden. Auch Ihre nächsten Angehörigen sind auf eine solche Vollmacht angewiesen, wenn sie ohne gerichtliche Kontrolle rechtsverbindliche Entscheidungen für Sie treffen wollen.

Betreuungsverfügung

In wenigen Ausnahmefällen kann – trotz Vorsorgevollmacht – die Anordnung einer Betreuung notwendig werden. Um zu vermeiden, dass ein anonymer Berufsbetreuer bestellt wird, sollten Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer die ggf. erforderliche Betreuung ausüben soll.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden wollen, falls Sie nicht mehr eigenverantwortlich entscheiden können. Sie können beispielsweise festlegen, dass lebensverlängernde Maßnahmen in aussichtlosen Krankheitssituationen nicht mehr durchgeführt werden sollen.

Sorgerechtsverfügung

In einer Sorgerechtsverfügung können Sie bestimmen, wer das Ihnen zustehende Sorgerecht betreffend Ihre Kinder ausüben soll, sollten Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sein. Dieser Beitrag ist in Kooperation mit Jura Concept Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Wilhelm-Boelke-Str. 2, 14473 Potsdam entstanden. Für eine individuelle Beratung schreiben Sie an info@jura-concept.de

- Kategorie : Allgemein , Vorsorge- und Betreuungsrecht