Jetzt ist auch diese Sachlage geklärt: Kein anderer darf im Auto keine Blitzer-App nutzen, wenn sich der Fahrzeugführer die Warnfunktion zunutze macht. Damit ist § 23 StVO in Bezug auf Beifahrer nun vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 2 ORbs 35 Ss 9/23) am 07.02.2023 final entschieden worden.
Wer eine Blitzer-App oder ein entsprechendes Gerät trotzdem nutzt, riskiert ein Bußgeld und sogar die Beschlagnahmung der benutzten Geräte.
Die Entscheidung kann man hier nachlesen!
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