Verantwortliche, die Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel anbieten, müssen ihren Kunden unabhängig davon, ob sie ihnen daneben einen registrierten Nutzungszugang (fortlaufendes Kundenkonto) zur Verfügung stellen, grundsätzlich einen Gastzugang (Online-Geschäft ohne Anlegen eines fortlaufenden Kundenkonto) für die Bestellung bereitstellen.
Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 24.03.2022. Mehr zu dem Thema - hier klicken!
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