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FINALE: Marke Black Friday wird gelöscht!

FINALE: Marke Black Friday wird gelöscht!

FINALE:

Das letzte Rechtsmittel gegen die Löschung der Wortmarke Black Friday wurde zurückgewiesen. Damit ist der jahrelange Rechtsstreit um die registrierte Wortmarke Black Friday mit Beschluss vom 29. Juni 2023 des Bundesgerichtshofs beendet und das Löschungsurteil des Kammergerichts ist rechtskräftig.

Abmahnungen und Lizenzforderungen aufgrund der Nutzung der Worte Black Friday sind jetzt unzulässig.

UPDATE: 

Die Black Friday GmbH hat Rechtsmittel gegen die kürzliche Entscheidung des Kammergerichts Berlin eingelegt. Daher bleibt die Marke "Black Friday" im Markenregister eingetragen und folglich kann eine Nutzung ohne Lizenz markenrechtliche Folgen haben (Abmahnung).

Der Markeninhaber, die Black Friday GmbH, hat umfangreiche FAQ zur Monetarisierung der Marke online gestellt. Hier kann man sich über die Lizenzierung informieren. 

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Das Kammergericht Berlin hat am 14.10.2022 die Marke "Black Friday" für verfallen erklärt. Das bedeutet, dass die Marke endlich für alle Waren und Dienstleistungen von jedem frei genutzt werden darf. 

Bisher war die Wortmarke von der Super Union Holding Limited geschützt und damit war die Nutzung Lizenzpflichtig. Ohne Lizenz waren zahlreiche Abmahnungen und Gerichtsverfahren die Folge. Schon im Vorfeld wurde die Marke für den Bereich Elektro- und Elektronikwaren freigegeben. Jetzt wurde die Wortmarke auch für alle anderen Waren- und Dienstleistungsgruppen für verfallen erklärt. 

Aber eine kleine rechtliche Hürde gibt es noch: Theoretisch kann beim BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde vom (ehemaligen) Markeninhaber eingereicht werden. Also diese Frist gilt es noch abzuwarten. 

Haben Sie Fragen zur Anmeldung von Marken? Schreiben Sie mir eine E-Mail an kontakt@m-burkert.de

- Kategorie : Allgemein , Markenrecht , Wettbewerbsrecht