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80 Minuten AGB lesen nicht zu lang

80 Minuten AGB lesen nicht zu lang

Das OLG Köln hat entscheiden, dass 83 Seiten lange AGB nicht zu deren Unwirksamkeit führen. 80 Minuten lesen, die ein Durchschnittsleser benötigt, sind zumutbar und verstoßen in diesem Falle nicht gegen das sog. Transparenzgebot. In der Sache ging es um die AGB von PayPal, die es hier zu lesen gibt. Wer also 80 Minuten Zeit hat, dem bieten sich diese Geschäftsbedingungen als ideale Lektüre an.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln Nr. 6/2020 vom 28.02.2020

- Kategorie : Allgemein