Vorsicht vor Rechnungen der O.M.A. Verlags Marketing GmbH („OMA weiss alles“) – So wehren Sie die Telefonfalle ab

Gewerbetreibende, Handwerker, Gastronomen und Freiberufler erhalten vermehrt unliebsame Post von der O.M.A. Verlags Marketing GmbH aus Osnabrück. Gefordert werden Beträge von über 1.900,00 EUR für angebliche Premiumeinträge auf der Plattform online-branchen-auskunft.de („OMA weiss alles“). Vorausgegangen ist meist ein geschickter Werbeanruf. Warum diese Vorgehensweise rechtlich höchst angreifbar ist und wie sich Betroffene wirksam zur Wehr setzen.

Die Masche: Vom vermeintlichen „Datenabgleich“ zur teuren Rechnung

Das Vorgehen folgt einem seit Jahren bekannten, zweistufigen Schema im Bereich der Branchenbuch-Kaltakquise (Cold Calling):

  1. Der Täuschungsanruf: Ein Callcenter-Mitarbeiter kontaktiert das Unternehmen unaufgefordert. Dabei wird gezielt der Eindruck erweckt, es bestünde bereits ein bestehender Vertrag oder ein kostenloser Grundeintrag („Bestandskunde“), welcher nunmehr auslaufe, sich verlängere oder bezüglich der Daten (Adresse, Öffnungszeiten) abgeglichen werden müsse.
  2. Die Bandaufzeichnung (Call Recording): Im selben Gespräch oder kurz darauf folgt eine angebliche „Qualitätssicherung“. Im Schnellverfahren werden vorformulierte Fragen gestellt und auf Band mitgeschnitten, die im Vorfeld suggerierte Bestandskundenbeziehung jedoch bewusst verschwiegen.
  3. Die Rechnung: Wenige Tage später trifft eine Begrüßungsmappe nebst Korrekturabzug und Rechnung über meist 1.600,00 EUR netto (1.904,00 EUR brutto) ein – flankiert von automatischen Verlängerungsklauseln in den AGB.

Wichtig: Nicht voreilig zahlen! Zahlen Sie die Rechnung keinesfalls ungeprüft!

Handlungsempfehlung für Betroffene

Eine voreilige Zahlung wird von den Anbietern häufig als Anerkenntnis gewertet und führt oft zu weiteren Nachforderungen oder Anschlussverträgen. Gerichtlich sind derartige Forderungen bei konsequenter Verteidigung in aller Regel nicht durchsetzbar.

  • Reagieren Sie schriftlich und lassen Sie Fristen nicht unkommentiert verstreichen.
  • Führen Sie keine telefonischen Diskussionen mit dem Anbieter.
  • Weisen Sie die Forderung vollumfänglich zurück und erklären Sie Anfechtung sowie hilfsweise Kündigung.
  • Ein fundiertes anwaltliches Zurückweisungsschreiben sorgt in den allermeisten Fällen für eine zügige Stornierung und Abstandnahme.

Haben auch Sie eine Rechnung der O.M.A. Verlags Marketing GmbH erhalten? Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Abwehr.

Rechtsanwalt Michael F. Burkert: Caspar-Schulte-Str. 8, 07407 Rudolstadt, Tel.: +49 (0) 3672-4838955, E-Mail: kontakt@m-burkert.de