Mit der Umsetzung der EU-EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825) kommen ab dem 27.09.2026 neue Informationspflichten auf Online-Händler zu. Betroffen sind Betreiber von Onlineshops, Verkaufsplattformen sowie Händler, die physische Produkte an Verbraucher vertreiben.

1. Das Gewährleistungslabel

Das sogenannte Gewährleistungslabel („harmonisierte Mitteilung“) soll Verbraucher transparent über ihre gesetzlichen Mängelrechte aufklären.

  • Wann erforderlich? Pflicht beim Verkauf von physischen Neu- und Gebrauchtwaren (einschließlich Produkten mit digitalen Elementen wie Smartphones). Ausgenommen sind reine Dienstleistungen, Online-Kurse oder digitale Inhalte ohne physischen Bezug.
  • Platzierung im Shop: Das Label muss für den Kunden gut sichtbar vor Abschluss des Kaufvertragsbereitgestellt werden (z. B. im Checkout-Prozess oder global im Shop). Eine reine Versteckung in den AGB ist unzulässig.
  • Formvorgaben: Das EU-vorgeschriebene Layout (inklusive integriertem QR-Code für weitere Infos auf einer offiziellen EU-Webseite) darf nicht eigenmächtig verändert und sollte in Farbe eingebunden werden.

2. Das Garantielabel

Zusätzlich wird das sogenannte Garantielabel („harmonisierte Kennzeichnung“) relevant, sofern für ein Produkt eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers von mehr als zwei Jahren eingeräumt wird. Auch dieses muss entsprechend gekennzeichnet und dem Kunden vor Vertragsschluss transparent angezeigt werden.

3. Risiken bei Nichtbeachtung

Ein Unterlassen oder eine fehlerhafte Einbindung der neuen Kennzeichnungspflichten birgt ab dem Stichtag im September 2026 ein erhebliches Abmahnrisiko durch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände. Händler sollten ihre Shops rechtzeitig technologisch und rechtlich anpassen.

Rechtsanwalt Michael F. Burkert: Caspar-Schulte-Str. 8, 07407 Rudolstadt, Tel.: +49 (0) 3672-4838955, E-Mail: kontakt@m-burkert.de