Ab 12. August 2026
Mit der europäischen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) gelten seit dem 12. August 2026 direkte rechtliche Vorgaben für Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Ware in der EU in Verkehr bringen.
Die wichtigsten Regelungen ab August 2026
- PFAS-Grenzwerte bei Lebensmittelkontakt: Strikte Beschränkungen für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen („Ewigkeitschemikalien“) in verpackten Lebensmitteln.
- Nachweis & Technische Dokumentation: Erzeuger müssen die Erfüllung der Vorgaben über eine Konformitätserklärung sowie eine technische Dokumentation lückenlos belegen.
Handlungsbedarf für Unternehmen
- Rollenverständnis prüfen: Rollenverteilung (Erzeuger, Importeur, Händler) nach PPWR-Kriterien ermitteln.
- Bestandsaufnahme & Lieferkette: Materialzusammensetzungen erfassen und Konformitätsnachweise gezielt von Lieferanten anfordern.
- Dokumentation aufbauen: Technische Dokumentation zeitnah anlegen.
Ausblick
Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteile, Kennzeichnungspflichten und Verpackungsreduzierung werden bis 2030 schrittweise verschärft.
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Rechtsanwalt Michael F. Burkert: Caspar-Schulte-Str. 8, 07407 Rudolstadt, Tel.: +49 (0) 3672-4838955, E-Mail: kontakt@m-burkert.de
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