Volljährig – und plötzlich allein verantwortlich
Mit 18 bist du volljährig. Klingt nach Freiheit – bedeutet aber auch: Niemand darf mehr für dich handeln.
Deine Eltern dürfen nicht mehr für dich unterschreiben, anrufen oder Auskünfte erhalten.
Ob Arzt, Versicherung, Bank oder Schule – überall gilt: Du bist allein zuständig.
Wenn du willst, dass deine Eltern weiterhin helfen dürfen, brauchst du:
=> eine Vollmacht.
Juristischer Kern
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres endet die elterliche Sorge.
Eltern können dann nicht mehr rechtlich handeln – auch nicht im Notfall.
Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht kann dies verhindern.
Sie ermöglicht weiterhin rechtssicheres Handeln z. B. in medizinischen, finanziellen oder behördlichen Angelegenheiten.