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Volljährig – und plötzlich allein verantwortlich

Volljährig – und plötzlich allein verantwortlich

Volljährig – und plötzlich allein verantwortlich

Mit 18 bist du volljährig. Klingt nach Freiheit – bedeutet aber auch: Niemand darf mehr für dich handeln.
Deine Eltern dürfen nicht mehr für dich unterschreiben, anrufen oder Auskünfte erhalten.
Ob Arzt, Versicherung, Bank oder Schule – überall gilt: Du bist allein zuständig.
Wenn du willst, dass deine Eltern weiterhin helfen dürfen, brauchst du:
=> eine Vollmacht.

Juristischer Kern

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres endet die elterliche Sorge.
Eltern können dann nicht mehr rechtlich handeln – auch nicht im Notfall.
Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht kann dies verhindern.
Sie ermöglicht weiterhin rechtssicheres Handeln z. B. in medizinischen, finanziellen oder behördlichen Angelegenheiten.

Ich erstelle rechtssichere Vollmachten für junge Erwachsene – damit Eltern im Notfall weiter helfen dürfen.
- Kategorie : Allgemein , Vorsorge- und Betreuungsrecht