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Nutzung von Musik auf Instagram, TikTok & Co.: Das sollten Sie wissen

Nutzung von Musik auf Instagram, TikTok & Co.: Das sollten Sie wissen

Nutzung von Musik auf Instagram, TikTok & Co.: Das sollten Sie wissen

1. Auch kurze Musikclips sind urheberrechtlich geschützt
Unabhängig von der Dauer – selbst Ausschnitte unter 15 Sekunden bleiben geschützt und bedürfen einer Lizenz, insbesondere bei gewerblicher Verwendung.

2. Plattformmusik ≠ freie Nutzung für alle

Die Musiksammlung von Instagram oder TikTok ist für privates Posten vorgesehen. Bei gewerblicher Nutzung sind die Rechte häufig nicht gedeckt.

3. Lizenzfreie Musiksammlungen – mit Vorsicht nutzen

  • Meta: Bietet die Sound Collection – lizenzfreie Musik, kommerziell nutzbar, aber nur auf Meta-Plattformen.

  • TikTok: Unterscheidet zwischen „Sounds“ (nur privat) und Commercial Sounds (für kommerzielle Nutzer).

4. Große Risiken für Unternehmen und Influencer

  • Plattformlizenz schützt nicht vor Abmahnungen – eigene Lizenz nötig!

  • Rechteinhaber fordern oft Unterlassung, Schadensersatz und Anwaltskosten (Summe kann vierstellig bis fünfstellig sein).

Fazit & Empfehlungen für gewerbliche Nutzer

  • Musik nur mit Lizenz verwenden, insbesondere bei Werbeinhalten oder Unternehmens-Accounts.

  • Nur offizielle Bibliotheken nutzen („Commercial Sounds“, Sound Collection etc.) – am besten, immer mit Hinweis auf Nutzungsrechte.

  • Rechte bei Musikverlagen oder Künstlern prüfen, insbesondere bei bekannten Tracks – es gilt das Synchronisationsrecht.

  • Im Abmahnfall: rechtliche Hilfe einholen – nicht eigenmächtig zahlen oder Unterlassungserklärung unterschreiben.

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schreiben Sie eine Mail an kontakt@m-burkert.de

- Kategorie : Allgemein , Urheberrecht