Nutzung von Musik auf Instagram, TikTok & Co.: Das sollten Sie wissen
1. Auch kurze Musikclips sind urheberrechtlich geschützt
Unabhängig von der Dauer – selbst Ausschnitte unter 15 Sekunden bleiben geschützt und bedürfen einer Lizenz, insbesondere bei gewerblicher Verwendung.
2. Plattformmusik ≠ freie Nutzung für alle
Die Musiksammlung von Instagram oder TikTok ist für privates Posten vorgesehen. Bei gewerblicher Nutzung sind die Rechte häufig nicht gedeckt.
3. Lizenzfreie Musiksammlungen – mit Vorsicht nutzen
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Meta: Bietet die Sound Collection – lizenzfreie Musik, kommerziell nutzbar, aber nur auf Meta-Plattformen.
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TikTok: Unterscheidet zwischen „Sounds“ (nur privat) und Commercial Sounds (für kommerzielle Nutzer).
4. Große Risiken für Unternehmen und Influencer
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Plattformlizenz schützt nicht vor Abmahnungen – eigene Lizenz nötig!
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Rechteinhaber fordern oft Unterlassung, Schadensersatz und Anwaltskosten (Summe kann vierstellig bis fünfstellig sein).
Fazit & Empfehlungen für gewerbliche Nutzer
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Musik nur mit Lizenz verwenden, insbesondere bei Werbeinhalten oder Unternehmens-Accounts.
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Nur offizielle Bibliotheken nutzen („Commercial Sounds“, Sound Collection etc.) – am besten, immer mit Hinweis auf Nutzungsrechte.
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Rechte bei Musikverlagen oder Künstlern prüfen, insbesondere bei bekannten Tracks – es gilt das Synchronisationsrecht.
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Im Abmahnfall: rechtliche Hilfe einholen – nicht eigenmächtig zahlen oder Unterlassungserklärung unterschreiben.
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schreiben Sie eine Mail an kontakt@m-burkert.de