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Neue Regelungen im Kaufrecht ab Januar 2022

Neue Regelungen im Kaufrecht ab Januar 2022

Die neue Schuldrechtsreform 2022

Ab dem 01.01.2022 gelten neue Regelungen im Kauf- und AGB-Recht.
Das Vertragsrecht des BGB erfährt durch die Umsetzung von EU-Richtlinien unter anderem die folgenden Neuregelungen:

• Veränderungen im Verbraucherschutzrecht
• Gesetz für faire Verbraucherverträge
• Umsetzung der Warenkauf- und Digitalisierungsrichtlinie
• Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags

Durch die Änderungen soll der Verbraucherschutz gestärkt werden und eine Digitalisierung des Kaufrechts erfolgen. Damit steigen jedoch die Pflichten der Unternehmer, die jetzt handeln müssen! Findet ein Verkauf an Verbraucher statt, so sind Verträge und Allgemeines Geschäftsbedingungen (AGB) auf die Vereinbarkeit mit den neuen Regelungen zu überprüfen. Als Zwischenhändler sind die Lieferantenverträge zu prüfen, um diese in Bezug auch die Verbraucherregelungen abzugleichen.

Nicht vergessen: Altverträge – also bis zum 31.12.2021 abgeschlossen – werden nach alter Rechtslage behandelt. Für Verträge ab dem 01.01.2021 gilt das neue Schuldrecht.

Für Rückfragen und Beratung erreichen Sie mich unter kontakt@m-burkert.de

- Kategorie : Allgemein