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Jugendschutz im Internet

Jugendschutz im Internet

Gerade Kinder und Jugendliche sind im Internet und während der Nutzung digitaler Geräte besonders schutzbedürftig, da in dieser Lebensphase grundlegende Kompetenzen für das eigene Leben gebildet und entwickelt werden. Gerade in der heutige Zeit ist der kritische und selbstbestimmte Umgang mit digitalen Medien unerlässlich. Dabei ist es die Aufgabe des Jugendschutzes (orientiert am Grundgesetz, Strafgesetzbuch etc.) und der damit beauftragten Unternehmen, Behörden und privaten Instanzen, die Grenzen im Bereich von zum Beispiel pornografischen, rechtsradikalen und gewaltverherrlichenden Websites einzuhalten bzw. den Zugang zu solchen Inhalten zu beschränken und auch solche Inhalte aus dem Netz zu entfernen.

Für Betreiber von Websites sind hier viele Grenzen gesetzt, die zwingend zu beachten sind. Nicht nur Bilder, Texte, Videos, Chats, Foren sondern auch der Zugang zu alkoholischen Getränken ist vor der Veröffentlichung kritisch zu prüfen und Schutzmechanismen sind einzurichten, um dem Jugendschutz gerecht zu werden. Online kann ich das Jugendschutzprogramm JusProg empfehlen, deren Filtersoftware vielseitig eingesetzt werden kann.

Für einen Onlineshop, der zum Beispiel alkoholische Getränke oder jugendgefährdende Medien anbietet, ist eine Altersverifikation mittels Deutsche Bank AG: „Postid“ oder Klarna / Sofort AG/Sofort Ident möglich.

Weitere Besonderheiten sind beim Versand zu beachten, damit sicherstellt wird, dass die versandte Ware nicht von Minderjährigen in Empfang genommen wird.

Zu diesem vielfältigen Thema berate ich Sie gerne. Fragen Sie einfach nach einem Termin für ein Telefonat oder schreiben Sie mir Ihre Fragen an kontakt@m-burkert.de

- Kategorie : Allgemein , IT-Recht , Wettbewerbsrecht