Dank vieler Anbieter kann man sich heutzutage schnell einen eigenen Onlineshop zusammenklicken. Gerade in Zeiten von Corona nutzen viele Unternehmen diese Möglichkeit zur Erzielung von Umsätzen. Aus rechtlicher Sicht gibt es allerdings einige Hürden, die zu überwinden sind, um die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung zu vermeiden. Die folgende Übersicht hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine auf den Shop abgestimmte Beratung nicht ersetzen. In kurzen Stichpunkten finden Sie nachfolgend eine Übersicht möglicher Probleme:
- Produkte und Bilder
- Urheberhinweis - Wer hat das Bild erstellt? Ist die Nutzung erlaubt?
- Hinweis, welche Produkte auf einem Bild zum Angebot gehören.
- Wesentliche Produkt-Merkmale = Gewicht, Maße, Zusammensetzung etc.
- Sondervorschriften für den Verkauf bestimmter Produkte (Haltbarkeitsdatum, Energie- oder Textilkennzeichen etc.)
- Produktpreis (Netto- und Bruttopreis)
- Versandkosten
- Mehrwertsteuer
- Grundpreisangaben
- Bestellung und Versand
- Versandtermin (Zustellung beim Kunden)
- Mögliche Zahlungsmittel
- Lieferbeschränkungen
- AGB sichtbar dem Kunden auf Startseite etc. anbieten
- Kunde muss AGB vor Vertragsschluss speichern können
- Bestellbutton "Zahlungspflichtig bestellen" / "Kaufen"
- Bestätigung des Kaufs per E-Mail dem Kunden mitteilen
- Vertragsschluss per E-Mail mitteilen inkl. AGB und Widerrufsbelehrung
- Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss
- Impressum und Co.
- Impressumspflichten beachten (ständig verfügbar, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar) -> siehe § 5 Telemediengesetz
- Link zur Schlichtungsplattform (klickbar)
- Hinweise zu Bildern, inhaltlich Verantwortlichen etc.
- Datenschutzhinweise, da personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden
- Cookie-Banner
- Hinweise zu Kontaktmöglichkeiten
- Hinweise bei Verlinkungen zu Social-Media-Plattformen
Viele Kanzleien in Deutschland haben sich auf die Abmahnung von Fehlern im Onlineshop, bei eBay, Amazon und Co. spezialisiert und suchen gezielt nach Verkäufern, die rechtliche Voraussetzungen nicht beachten. Häufig sind Fehler in der Widerrufsbelehrung oder fehlende Grundpreisangaben ursächlich für eine kostenintensive Abmahnung. Oft wird § 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als Grundlage einer Abmahnung herangezogen, weil die Interessen der Marktteilnehmer negativ beeinflusst werden. Ich empfehle daher die Überprüfung des Onlineshop vor dem Start von Verkaufsaktivitäten. Ebenso ist es ratsam, aktuelle Entwicklungen im Onlinerecht zu beobachten und eine professionelle Überprüfung des Onlineshops in regelmäßigen Abständen zu beauftragen. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie mir direkt schreiben kontakt@m-burkert.de