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DER WIDERRUFSBUTTON - AB 19.06.2026 Pflicht

DER WIDERRUFSBUTTON - AB 19.06.2026 Pflicht

Widerrufsbutton

Hintergrund

  • Pflicht entsteht durch die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 („Verbraucherrechte-Richtlinie“) zur Digitalisierung und Vereinfachung des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen.
  • Deutsches Recht muss Umsetzung bis spätestens 19.12.2025 erfolgen, und der Widerrufsbutton ist ab dem 19.06.2026 verpflichtend. 

Wer ist betroffen / wann gilt die Pflicht?

Verträge mit Verbrauchern (B2C), Fernabsatz = Ja, wenn Widerrufsrecht besteht. 

B2B-Geschäfte = In der Regel nicht, da kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. 

Maßanfertigungen / individuell angefertigte Waren = Widerrufsrecht oft ausgeschlossen => dann kein Pflichtbutton. 

Digitale Inhalte/Dienstleistungen = Ja, sofern Widerrufsrecht greift und Vertrag online geschlossen wurde.

Wie muss der Widerrufsbutton gestaltet & funktionieren?

Beschriftung / Kennzeichnung: Klar und unmissverständlich, z. B. „Vertrag widerrufen“ oder gleichwertige Formulierung. Nicht „Kontakt“, „Service“, etc.

Sichtbarkeit & Zugänglichkeit: Gute Sichtbarkeit, leicht auffindbar. Dauerhaft verfügbar während der gesamten Widerrufsfrist. Nicht versteckt. Auch auf Mobilgeräten gut nutzbar.

Positionierung: Möglichst prominent – z. B. auf der Website (nicht nur im Login-Bereich), idealerweise in der Fußzeile oder im Checkoutbereich nahe der Bestellübersicht. 

Zugriff ohne Registrierung: Nutzer soll den Widerruf auch ohne Anmeldung oder Login vornehmen können, wenn auch ohne Registrierung bestellt wurde.

Zweistufiges Verfahren

  1. Button öffnet ein Formular, in dem notwendige Angaben gemacht werden (Name, Bestell-/Vertragsnummer, Kommunikationsmittel).
  2. Es gibt eine Bestätigungsaktion („Widerruf bestätigen“) zur wirksamen Erklärung des Widerrufs.

Unverzügliche Eingangsbestätigung

Sobald der Widerruf erklärt wurde, muss der Betreiber eine Bestätigung erhalten – auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) mit Datum und Uhrzeit. 

Begleitende Pflichten / Anpassungen

  • Widerrufsbelehrung & AGB: Die Rechtsinformationen müssen angepasst werden, insbesondere Hinweis auf bestehende Widerrufsbuttonfunktion und wie dieser genutzt werden kann.
  • Datenschutz (DSGVO): Nur notwendige Daten abfragen (Minimierung), Verarbeitung transparent machen.
  • Technische Umsetzung & Usability: Testen, dass der Button funktioniert, korrekt sichtbar ist, Formular reibungslos übermittelt wird, auch auf mobilen Endgeräten. Barrierefreiheit beachten.

Bei Fragen einfach melden unter kontakt@m-burkert.de

- Kategorie : Allgemein , IT-Recht