Widerrufsbutton
Hintergrund
- Pflicht entsteht durch die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 („Verbraucherrechte-Richtlinie“) zur Digitalisierung und Vereinfachung des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen.
- Deutsches Recht muss Umsetzung bis spätestens 19.12.2025 erfolgen, und der Widerrufsbutton ist ab dem 19.06.2026 verpflichtend.
Wer ist betroffen / wann gilt die Pflicht?
Verträge mit Verbrauchern (B2C), Fernabsatz = Ja, wenn Widerrufsrecht besteht.
B2B-Geschäfte = In der Regel nicht, da kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Maßanfertigungen / individuell angefertigte Waren = Widerrufsrecht oft ausgeschlossen => dann kein Pflichtbutton.
Digitale Inhalte/Dienstleistungen = Ja, sofern Widerrufsrecht greift und Vertrag online geschlossen wurde.
Wie muss der Widerrufsbutton gestaltet & funktionieren?
Beschriftung / Kennzeichnung: Klar und unmissverständlich, z. B. „Vertrag widerrufen“ oder gleichwertige Formulierung. Nicht „Kontakt“, „Service“, etc.
Sichtbarkeit & Zugänglichkeit: Gute Sichtbarkeit, leicht auffindbar. Dauerhaft verfügbar während der gesamten Widerrufsfrist. Nicht versteckt. Auch auf Mobilgeräten gut nutzbar.
Positionierung: Möglichst prominent – z. B. auf der Website (nicht nur im Login-Bereich), idealerweise in der Fußzeile oder im Checkoutbereich nahe der Bestellübersicht.
Zugriff ohne Registrierung: Nutzer soll den Widerruf auch ohne Anmeldung oder Login vornehmen können, wenn auch ohne Registrierung bestellt wurde.
Zweistufiges Verfahren
- Button öffnet ein Formular, in dem notwendige Angaben gemacht werden (Name, Bestell-/Vertragsnummer, Kommunikationsmittel).
- Es gibt eine Bestätigungsaktion („Widerruf bestätigen“) zur wirksamen Erklärung des Widerrufs.
Unverzügliche Eingangsbestätigung
Sobald der Widerruf erklärt wurde, muss der Betreiber eine Bestätigung erhalten – auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) mit Datum und Uhrzeit.
Begleitende Pflichten / Anpassungen
- Widerrufsbelehrung & AGB: Die Rechtsinformationen müssen angepasst werden, insbesondere Hinweis auf bestehende Widerrufsbuttonfunktion und wie dieser genutzt werden kann.
- Datenschutz (DSGVO): Nur notwendige Daten abfragen (Minimierung), Verarbeitung transparent machen.
- Technische Umsetzung & Usability: Testen, dass der Button funktioniert, korrekt sichtbar ist, Formular reibungslos übermittelt wird, auch auf mobilen Endgeräten. Barrierefreiheit beachten.
Bei Fragen einfach melden unter kontakt@m-burkert.de