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Das Ende des OS-Links - Hinweis muss weiter vorhanden sein

Das Ende des OS-Links - Hinweis muss weiter vorhanden sein

Die EU hat beschlossen, dass die OS-Plattform zum 20.07.2025 geschlossen wird. Das bedeutet, das die Pflicht entfällt, den Link zur OS-Plattform klickbar zu gestalten. Aber: Händler, die im Vorjahr am 31.12. mehr als 10 Beschäftigte haben, müssen einen Hinweis geben, ob sie an einer Streitbeteiligungsverfahren oder einer alternativen Streitbeilegung teilnehmen, oder auch nicht (siehe ADR- Richtlinie, die bei uns im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) umgesetzt wird). 

Wer das nicht möchte, schreibt: „Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“

Ob dem tatsächlich so ist, wenn ein Verbraucher über die Schlichtungsstelle eine Streit klären möchte, muss der Unternehmer innerhalb von 3 Wochen nach Mitteilung entscheiden. 

Wie bereits jetzt muss der Hinweis einfach zu finden sein - also am besten ins Impressum. 

Ausnahmen gibt es auch hier für zum Beispiel für Energieversorger. 

- Kategorie : Allgemein , Wettbewerbsrecht