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Cookie und UWG LG Frankfurt a.M.

Cookie und UWG LG Frankfurt a.M.

Werden technisch nicht notwendige Cookies ohne vorherige rechtskonforme Einholung der Einwilligung des Nutzers gesetzt, liegt ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vor (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 19.10.2021, Az. 3-06 O 24/21).

Folglich haftet der Website-Betreiber auch für etwaige Fehler seines Cookie-Banner-Dienstleisters gemäß § 3a UWG iVm § 15 Abs. 3 TMG. Geklagt hatte die großartige Wettbewerbszentrale (Weitere Infos hier)

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schreiben Sie mir eine Mail an kontakt@m-burkert.de

- Kategorie : Allgemein , IT-Recht , Wettbewerbsrecht