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Abmahnung wegen Bilderklau erhalten? Was ist zu tun?

Abmahnung wegen Bilderklau erhalten? Was ist zu tun?

Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten? Hier kurz und knapp was es zu beachten gilt.

Neben der Reaktion auf die eigentliche Abmahnung, der Unterzeichnung einer (modifizierten) Unterlassungserklärung und der eventuellen Bezahlung von Strafen und Gebühren darf man eins nicht vergessen: 

Im Internet aufräumen!

Warum steht in der Unterlassungserklärung. Denn in dieser heißt es üblicherweise, das man sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe für den Fall eines erneuten Verstoßes verpflichtet. Somit darf ab dem Zeitpunkt das Bild, das Gedicht, was auch immer nicht noch mal ohne Erlaubnis verwenden werden.

Das Internet und vor allem Suchmaschinen nutzen die Cache-Technologie (deutsch: Zwischenspeicher). Websites werden zwischen gespeichert um dem Nutzer nach einer Anfrage ein schnelleres Ergebnis zu liefern. Problematisch ist dabei, dass hier auch alte Daten von Websites gespeichert werden und zwar auch die alte Website mit dem urheberrechtlich problematischen Bild, Gedicht usw. 

Die alte Website ist also öffentlich abrufbar und damit immer noch verfügbar. Und damit verstößt man gegen die Unterlassungserklärung, wenn hier das abgemahnte Bild wieder zu finden ist. 

Also unbedingt prüfen, ob neben dem eigentlichen Bild, Gedicht usw. auf dem Server auch der Cache bei Google, Bing und Co. gelöscht ist. Anleitungen dazu gibt es im Netz. 

Bei weiteren Fragen einfach melden unter kontakt@m-burkert.de

- Kategorie : Allgemein , Urheberrecht