Datenschutz-Update: Amazon ändert Regeln für Wunschlisten zum 25. März 2026

Wer öffentliche Amazon-Wunschlisten nutzt, um sich von Followern, Fans oder Kunden beschenken zu lassen, muss jetzt handeln. Amazon hat eine signifikante Änderung seiner Richtlinien angekündigt, die am 25. März 2026 in Kraft tritt und die Privatsphäre von Listeninhabern erheblich beeinträchtigen kann.

Was sich konkret ändert

Bisher konnten Nutzer in den Einstellungen ihrer Wunschliste festlegen, dass nur Artikel gekauft werden dürfen, die direkt von Amazon verkauft und versandt werden. Dies diente primär dem Schutz der eigenen Adresse, da Amazon die Lieferdaten bei Eigenversand nicht an Externe weitergeben musste.

Ab dem 25. März entfällt diese Einschränkungsmöglichkeit. Schenkende können dann uneingeschränkt Artikel von Drittanbietern (Marketplace-Verkäufern) erwerben, die auf der Liste stehen.

Das Datenschutz-Risiko: Adressweitergabe an Dritte

Die Neuerung hat direkte Auswirkungen auf die Anonymität der Empfänger:

  1. Weitergabe an Verkäufer: Wenn ein Marketplace-Händler den Versand übernimmt, übermittelt Amazon zwingend den Namen und die vollständige Lieferadresse an diesen Dritten sowie dessen Logistikpartner.
  2. Sichtbarkeit für Schenkende: Besonders kritisch ist, dass die Lieferadresse für den Schenkenden über die Sendungsverfolgung oder Versandbestätigungen des Drittanbieters sichtbar werden kann. Was bisher durch die Beschränkung auf den Amazon-Direktversand unterbunden werden konnte, wird nun zum Standardprozess.

Rechtliche Einordnung und Betroffene

Aus IT-rechtlicher Sicht stellt diese Änderung eine Ausweitung der Datenverarbeitung dar. Während Amazon die Nutzer per E-Mail informiert und damit seiner Transparenzpflicht nachkommt, verschiebt sich das Risiko der Preisgabe personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) vollständig auf den Nutzer.

Besonders betroffen sind Personen des öffentlichen Lebens, Influencer sowie Akteure in sensiblen Branchen – etwa der Amateur-Erotikbranche oder dem Content-Creation-Bereich –, die öffentliche Listen nutzen, um anonym Geschenke zu erhalten. Hier besteht durch die Neuerung ein akutes Risiko des „Doxxing“ (der ungewollten Veröffentlichung privater Adressdaten).

Handlungsempfehlungen

Um die eigene Privatsphäre zu schützen, sollten betroffene Nutzer folgende Schritte prüfen:

  • Alternative Lieferadresse: Nutzen Sie für öffentliche Wunschlisten ein Postfach oder eine Firmenanschrift statt der Privatadresse.
  • Listen-Einstellungen prüfen: Kontrollieren Sie vor dem Stichtag am 25. März alle aktiven Listen und stellen Sie diese ggf. auf „Privat“, bis eine sichere Adresslösung hinterlegt ist.
  • Plattformwechsel: Für professionelle Creator bieten sich spezialisierte Drittanbieter-Dienste (wie z. B. Throne) an, die als technischer Intermediär fungieren und die Adresse des Empfängers konsequent vor Verkäufern und Schenkenden verbergen.

Fazit: Die Bequemlichkeit des erweiterten Warenangebots auf Wunschlisten geht zu Lasten des Datenschutzes. Nutzer sollten die verbleibende Zeit bis Ende März nutzen, um ihre Profile abzusichern.

Bei Fragen einfach melden unter kontakt@m-burkert.de